Kanzlei Rogge - Robert D. Rogge - Dircksenstraße 40 - 10178 Berlin - Tel: 030 / 28 09 71 71 / Fax: 030 / 28 09 73 14 - mail@kanzlei-rogge.de

 
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RA Rogge
 

Auf den folgenden Seiten möchte ich Ihnen meine Rechtsanwaltskanzlei vorstellen, damit Sie einen ersten Eindruck gewinnen können.

Mein Ziel ist es, Sie möglichst umfassend in Ihren Rechtsangelegenheiten zu beraten und mit Ihnen langfristige Lösungsstrategien zu erarbeiten und diese gemeinsam mit Ihnen umzusetzen.

Die folgenden Rechtsgebiete gehören  zu meinen Schwerpunkten. Aber auch darüber hinaus stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und sofern notwendig, werden entsprechende Spezialisten, mit denen ich zusammenarbeite, hinzugezogen.

 
Internetrecht
Abmahnung wegen Filesharing erhalten? Urheberrechtsverletzung? Ob Sie nun einen Providervertrag kündigen wollen, Ihr DSL-Anschluß funktioniert nicht oder die verschiedenen Firmen schieben sich gegenseitig den schwarzen Peter zu?
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Vertragsrecht
Erstellung von Verträgen aller Art, Auseinandersetzungen um Verträge (z. B. Pacht- und Mietverträge, Gesellschaftsverträge)
 
Verkehrszivilrecht
Ein Unfall ist schnell passiert, ob mit Auslandsberührung oder hier, die Haftpflichtversicherung reguliert nicht oder nur unzureichend ...
 
Inkasso / Forderungsbeitreibung
Wie lange können Sie sich Außenstände leisten? Sofern Sie eine Forderung gegen einen Dritten haben, stehe ich Ihnen bei der effektiven Durchsetzung zur Seite. Dafür gibt es verschiedene Wege, die ich Ihnen gerne erläutere. 
 
Wirtschaftsrecht
Alles, was große und kleine Firmen bewegt, von Verträgen über Auseinandersetzungen bis zu Inkassomaßnahmen ...
 
Handelsvertreterrecht
Haben Sie Probleme im Vertretervertrag oder im Franchisevertrag ...
 

Letzte Beiträge:

Hat das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung Auswirkungen auf Abmahnungen wegen Filesharings?

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Urteil vom Dienstag, den 02.03.2010 die Vorratsdatenspeicherung (in der jetzigen Ausprägung) gekippt und gleichzeitig angeordnet, daß die bereits erhobenen Daten gelöscht werden müssen.
Dieses Urteil hat keine Auswirkungen auf bereits anhängige Abmahnverfahren, da es sich um Daten aus zwei verschiedenen Quellen handelt.

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Vorratsdatenspeicherung in der jetzigen Form verfassungswidrig

Heute morgen um 10.00 wurde vom Verfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung in der jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt, da sie dem Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses widerspricht. Die entsprechenden Gesetze wurden für ungültig erklärt.

Die bislang gesammelten Daten müssen gelöscht werden.

Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht dezidierte Vorgaben gemacht, wie diese Vorratsdatenspeicherung umgesetzt werden könnte und was dabei zu beachten ist. Womöglich wird dies zum Anlaß genkommen, einen zweiten Versuch zu unternehmen, diese Vorratsdatenspeicherung doch noch einzuführen.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts