Kanzlei Rogge - Robert D. Rogge - Dircksenstraße 40 - 10178 Berlin - Tel: 030 / 28 09 71 71 / Fax: 030 / 28 09 73 14 - mail@kanzlei-rogge.de

 
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RA Rogge
 

Auf den folgenden Seiten möchte ich Ihnen meine Berliner Rechtsanwaltskanzlei vorstellen, damit Sie einen ersten Eindruck gewinnen können.

Mein Ziel ist es, Sie möglichst umfassend in Ihren Rechtsangelegenheiten zu beraten und mit Ihnen langfristige Lösungsstrategien zu erarbeiten und diese gemeinsam mit Ihnen umzusetzen.

Die folgenden Rechtsgebiete gehören  zu meinen Schwerpunkten. Aber auch darüber hinaus stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und sofern notwendig, werden entsprechende Spezialisten, mit denen ich zusammenarbeite, hinzugezogen.

 
Internetrecht
Abmahnung wegen Filesharing erhalten? Urheberrechtsverletzung? Ob Sie nun einen Providervertrag kündigen wollen, Ihr DSL-Anschluß funktioniert nicht oder die verschiedenen Firmen schieben sich gegenseitig den schwarzen Peter zu?
Haben Sie über Ebay ein Stück ersteigert und der Verkäufer meldet sich nicht ...
 
Vertragsrecht
Erstellung von Verträgen aller Art, Auseinandersetzungen um Verträge (z. B. Pacht- und Mietverträge, Gesellschaftsverträge)
 
Inkasso / Forderungsbeitreibung
Wie lange können Sie sich Außenstände leisten? Sofern Sie eine Forderung gegen einen Dritten haben, stehe ich Ihnen bei der effektiven Durchsetzung zur Seite. Dafür gibt es verschiedene Wege, die ich Ihnen gerne erläutere. 
 
Verkehrszivilrecht
Ein Unfall ist schnell passiert, ob mit Auslandsberührung oder hier, die Haftpflichtversicherung reguliert nicht oder nur unzureichend ...
 
Wirtschaftsrecht
Alles, was große und kleine Firmen bewegt, von Verträgen über Auseinandersetzungen bis zu Inkassomaßnahmen ...
 
Handelsvertreterrecht
Haben Sie Probleme im Vertretervertrag oder im Franchisevertrag ...
 

Letzte Beiträge:

World Company Register - versuchter Betrug?
Zahlreiche Unternehmer erhalten in diesen Tagen ein unaufgeforderte Werbe-email des World Company Registers 2010 / 2011.

Das beigefügte PDF kann aufgrund seiner Aufmachung den Eindruck erwecken, daß lediglich die Firmendaten überprüft werden sollen und die Korrektur der Daten kostenlos möglich ist ("updating is free of charge") und daher dieser "Korrekturabzug" unterschrieben zurückgesandt werden soll.
Aus dem kleingedruckten Fließtext im unteren Teil geht allerdings hervor, daß dabei ein Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens drei Jahren mit einer Auftragssumme von 995 € / Jahr brutto abgeschlossen wird. Die Eintragung soll in dem eher unbekannten World Company Register vorgenommen werden.

Es kann daher nur davon gewarnt werden, diesen Auftrag abzuzeichnen.

Wer jedoch diesen Antrag unterzeichnet hat und nun von der World Company Register aus den Niederlanden eine Rechnung erhält, hat durchaus Möglichkeiten zur Gegenwehr, allerdings sollte zumindest die Anfechtung umgehend erfolgen.

Ist der Eintragungsantrag daher bereits abgezeichnet bei der Gegenseite eingegangen, muß umgehend gehandelt werden, um den Schaden zu begrenzen.
 
Telekom muß auf überhöhte Rechnung hinweisen
Die Deutsche Telekom muß sich bei auffällig hohen Gebühren-Rechnungen um die Ursachen kümmern und den Kunden informieren. Ihr obliegt eine Fürsorgepflicht für ihre Kunden. Mit diesem Argument verurteilte das Bonner Landgericht die Telekom in seiner kürzlich bekannt gewordenen Entscheidung vom 01.06.2010, Az.: 7 O 470/09, bereits eingezogene Beträge von ca. 5.300 € zurückzuzahlen.
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