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Montag, 09. Januar 2012 um 16:52 |
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Da die Frist für die Übersendung der Forderungsanmeldungen durch den Insolvenzverwalter abgelaufen ist, muß die Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter bis zum 31.01.2012 selbst vorgenommen werden.
Die Forderungsanmeldlung kann formlos vorgenommen werden, ein bestimmtes Formular ist dafür nicht notwendig. Sie können aber auch das Formular nehmen, das der Insolvenzverwalter für derartige Fälle zur Verfügung stellt.
Bitte beachten Sie den richtigen ehemaligen Vertragspartner bei Ihrer Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter.
Hier gibt es dazu nähere Informationen des AG Bonn.
Update 31.01.2012:
Selbstverständlich ist die Anmeldung ihrer Forderung auch noch nach dem 31.01.2012 möglich, nur ist diese dann kostenpflichtig (Gerichtskosten: 15 € pro Gläubiger neben den ggfs. anfallenden Anmeldekosten für ihren Rechtsanwalt). |
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Freitag, 16. September 2011 um 13:23 |
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Nach Informationen der FTD soll Verivox bereits im Jahr 2009 von den Zahlungsschwierigkeiten von Teldafax gewußt und trotzdem weiter Kunden an Teldafax vermittelt haben.
Dies wird derzeit vom Insolvenzverwalter geprüft, da so möglicherweise Zahlungen von Teldafax an Verivox und andere Zahlungsempfänger angefochten werden können. Dies hätte zur Folge, daß diese Zahlungen zurückzugewähren sind. Dies wiederum hätte zur Folge, daß die Insolvenzmasse vergrößert wird und damit der Anteil des einzelnen Insolvenzgläubigers steigt.
Möglicherweise ergeben sich daraus auch Anhaltspunkte, daß Verivox bewußt Kunden an Teldafax vermittelt hat, um die erhöhte Provision für diese Vermittlung zu kassieren. |
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Insolvenz Teldafax - Forderungsanmeldung |
Das Amtsgericht Bonn hat zum 01.09.2011 die Insolvenzverfahren über die Vermögen der TelDaFax Holding AG, der TelDaFax ENERGY GmbH, der TelDaFax SERVICES GmbH, der TelDaFax Marketing GmbH, der TelDaFax SALES GmbH, der TelDaFax DIALOG GmbH, der TelDaFax Network GmbH und der HugoTel Communications GmbH eröffnet. Die Eröffnungsbeschlüsse können Sie hier abrufen. Insolvenzverwalter ist der Kollege Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf.
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Dienstag, 21. Juni 2011 um 15:22 |
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Teldafax hat nun auch die Belieferung der Kunden mit Strom eingestellt, so daß die Grundversorger in ganz Deutschland die Teldafax-Kunden mit Strom versorgen müssen. Es ist nun sinnvoll, über eine außerordentliche Kündigung nachzudenken, so rät beispielsweise die Verbraucherzentrale. Dies sollte möglicherweise kurzfristig geschehen, da die Kündigung nicht mehr möglich ist, sofern Teldafax die Belieferung mit Strom wieder aufnimmt. Das ist nach dem Stand der Dinge auch die einzige Möglichkeit der Risikominimierung für die Kunden, die sich die preiswerten Tarife mit Vorauskasse an Teldafax erkauft haben.
Da die Tarife der Grundversorgung im Regelfall sehr hochpreisig sind, sollte darüber hinaus schnellstmöglichst zu einem anderen Stromanbieter gewechselt werden. |
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Dienstag, 14. Juni 2011 um 21:10 |
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Teldafax hat heute Insolvenz beim AG Bonn angemeldet, vorläufiger Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Biner Bähr. Es handelt sich um einen Eigenantrag. Die Insolvenz wurde für für die Teldafax Holding AG, die Teldafax Energy GmbH und die Teldafax Services GmbH angemeldet. Die verbliebenen Kunden werden nun in die Grundversorgung fallen, der entsprechende Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat beendet werden, sofern ein neuer Anbieter beauftragt wird. |
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