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Insolvenz Teldafax - Forderungsanmeldung

Die Forderungen an die insolventen Gesellschaften müssen bis zum 31.01.2012 beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Der Insolvenzverwalter bittet jedoch darum, die Anmeldungen bis zum 31.12.2011 nicht selbst vorzunehmen. Er will alle bekannten Gläubiger anschreiben und ein Formular zur Forderungsanmeldung (das über einen maschinenlesbaren Barcode verfügt) übersenden. Mit diesem Formular sollen die Forderungsanmeldungen erfolgen. Mit dieser Forderungsanmeldung erhalten Sie eine PIN für das Gläubigerinformationssystem. Über das Internet können sie damit beispielsweise die Berichte des Insolvenzverwalters abrufen.

Wenn Sie kein Anschreiben des Insolvenzverwalters bis zum 31.12.2011 erhalten sollten, müssen Sie Ihre Forderungen bis zum 31.01.2012 selbst beim Insolvenzverwalter anmelden. Versäumen Sie diese Anmeldefrist, kostet die verspätete Forderungsanmeldung 15,00 € Gerichtskosten pro Gläubiger. Die verspäteten Anmeldungen werden gesammelt und in der Regel gegen Ende des Verfahrens, das auch mehrere Jahre dauern kann, geprüft.

Das AG Bonn stellt weitere Mitteilungen in diesem Verfahren über seine Webseite zur Verfügung.

Mitteilung des Insolvenzverwalters