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Teldafax: Forderungsanmeldung bis zum 31.01.2012 erforderlich PDF Drucken
Montag, 09. Januar 2012 um 16:52

Da die Frist für die Übersendung der Forderungsanmeldungen durch den Insolvenzverwalter abgelaufen ist, muß die Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter bis zum 31.01.2012 selbst vorgenommen werden.

Die Forderungsanmeldlung kann formlos vorgenommen werden, ein bestimmtes Formular ist dafür nicht notwendig. Sie können aber auch das Formular nehmen, das der Insolvenzverwalter für derartige Fälle zur Verfügung stellt.

Bitte beachten Sie den richtigen ehemaligen Vertragspartner bei Ihrer Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter.

Hier gibt es dazu nähere Informationen des AG Bonn.

Update 31.01.2012:

Selbstverständlich ist die Anmeldung ihrer Forderung auch noch nach dem 31.01.2012 möglich, nur ist diese dann kostenpflichtig (Gerichtskosten: 15 € pro Gläubiger neben den ggfs. anfallenden Anmeldekosten für ihren Rechtsanwalt).