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Telekom muß auf überhöhte Rechnung hinweisen |
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Freitag, 13. August 2010 um 09:29 |
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Die Deutsche Telekom muß sich bei auffällig hohen Gebühren-Rechnungen um die Ursachen kümmern und den Kunden informieren. Ihr obliegt eine Fürsorgepflicht für ihre Kunden. Mit diesem Argument verurteilte das Bonner Landgericht die Telekom in seiner kürzlich bekannt gewordenen Entscheidung vom 01.06.2010, Az.: 7 O 470/09, bereits eingezogene Beträge von ca. 5.300 € zurückzuzahlen.
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