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| Bewertungsportale sind zulässig |
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| Mittwoch, 24. Juni 2009 um 15:47 |
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Schüler dürfen Lehrer anonym im Internet bewerten. Das hat der BGH aufgrund einer Klage entschieden, in der es um eine Lehrerbewertung auf dem Portal spickmich.de ging. Damit hat der BGH wohl den Grundstein für eine Flut von Bewertungsportalen gelegt. Auf dem Portal spickmich.de können Bewertungen mit Schulnoten von 1 - 6 abgegeben werden, ein eigener Textbeitrag des Bewertenden ist jedoch nicht möglich. Aus dem Durchschnitt der abgegebenen Bewertungen wird eine Gesamtnote gebildet. Eine Lehrerin wollte erreichen, daß ihre Bewertung gelöscht wird und zog deshalb gegen spickmich.de vor Gericht. In den Vorinstanzen blieb sie erfolglos, nunmehr hat auch der BGH die Klage der Lehrerin abgewiesen. Dabei wog der BGH das das Recht der Schüler auf freien Meinungsaustausch gegen das Recht der Lehrerin auf informationelle Selbstbestimmung ab. Dabei wurde insbesondere in die Abwägung einbezogen, daß die Lehrerin keine konkreten Beeinträchtigungen aufgrund dieser Bewertung geltend gemacht habe. Auch waren die Äußerungen weder beleidigend noch schmähend, so daß das Recht der Lehrerin auf informationelle Selbstbestimmung hinter dem Recht auf freie Meinugnsäußerung zurücktrat. Die Vorsitzende Richterin Gerda Müller sprach allerdings von einer Einzelfallentscheidung, die nicht grundsätzlich auf Bewertungsportale im Internet übertragbar sei. LG Köln – 28 O 319/07 – Urteil vom 30. Januar 2008 OLG Köln – 15 U 43/08 – Urteil vom 3. Juli 2008 Pressemitteilung BGH Urteil des BGH vom 23. Juni 2009 – VI ZR 196/08 (wird nach Erscheinen hier veröffentlicht - PDF) Fazit: Bewertungsportale können sich auch nach diesem Urteil nicht generell zurücklehnen. Es bleibt das Problem der Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und informationeller Selbstbestimmung. Hinzu kommt, daß die Klägerin vorliegend keine konkreten Beeinträchtigungen geltend gemacht hatte. Bei beleidigenden und schmähenden Inhalt sind Bewertungsportale jedoch auch nach dieser Entscheidung gehalten, diese zu entfernen. |