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Kündigung eines Systemadministrators aufgrund Einsichtnahme in fremde e-mail PDF Drucken
Montag, 07. September 2009 um 14:29
Das LAG München hat die fristlose Kündigung eines Systemadministrators, der unrechtmäßig Einsicht in fremde e-mails nahm, mit Urteil vom 08.07.2009 bestätigt.

Der Kläger war dabei bei der Beklagen u. a. als Systemadministrator beschäftigt. Dabei legte er einem Geschäftsführer während der Urlaubszeit des anderen Geschäftsführers e-mails vor, die der urlaubsabwesende Geschäftsführer an Dritte gesandt hatte. Damit wollte der Kläger beweisen, daß der urlaubsabwesende Geschäftsführer gegen seine Dienstpflichten verstoße und die Beklagte damit schädige. Zudem nahm der Kläger Zugriff auf Personaldaten.

Daraufhin kündigte ihm die Beklagte fristlos und sprach ihm eine Abmahnung aus, die nunmehr vom LAG München als berechtigt angesehen wurde.

Tragender Grund der Entscheidung war die Erwägung, daß der Kläger in schwerwiegender Weise gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen habe, da er unter Missbrauch der ihm übertragenen Befugnisse und technischen Möglichkeiten auf interne Korrespondenz seines Geschäftsführers zugegriffen habe. Nach herrschender Auffassung rechtfertige der Missbrauch von Zugriffsrechten durch den Systemadministrator regelmäßig eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung.

Urteil des LAG München vom 08.07.2009, 11 Sa 54/09
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