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Mittwoch, 16. Dezember 2009 um 10:49 |
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Gestern fand die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung (AZ 1 BvR 256/08) statt. Dabei wurde klar, daß der Vorsitzende des entscheidenden Senates, Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, deutliche Zusammenhänge der Vorratsdatenspeicherung mit dem Großen Lauschangriff und der Onlinedurchsuchung sieht. Beide Gesetze hatte das Gericht in der erster Fassung für grundgesetzwidrig befunden. Ein Urteil zu der Beschwerde, die 34.000 Bürger mittragen, wird für das kommende Frühjahr erwartet. Hier die Pressemitteilung der Beschwerdeführer
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