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Mittwoch, 27. Januar 2010 um 21:15 |
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Der Betreiber von opendownload.de, die Content Service Ltd., hat vor dem LG Mannheim verloren. Das Gericht verurteilte bereits am 14.01.2010, Az.: 10 S 53/09, den Betreiber von opendownload.de, die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten für die Verteidigung gegen die Forderung der Content Service Ltd. zu übernehmen.
Dabei war entscheidend, daß die Kosten für den Dienst (96 EUR / Jahr für einen Zweijahresvertrag) nicht ohne weiteres erkennbar waren. Hinzu kam, daß der Dienst nach Ansicht des Gerichts eher nutzlos ist, da die Software auch aus legalen kostenlosen Quellen erhältlich ist. Aus diesem Grund war zwischen den Parteien überhaupt kein Vertrag geschlossen worden. Es gab einen Dissens zwischen den Parteien, da keine Einigung über den Preis erzielt worden ist. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Für Rückfragen zu Abo-Fallen steht Ihnen RA Rogge gerne zur Verfügung Kontaktformular Rückruf |