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Dienstag, 02. März 2010 um 12:52 |
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Heute morgen um 10.00 wurde vom Verfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung in der jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt, da sie dem Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses widerspricht. Die entsprechenden Gesetze wurden für ungültig erklärt.
Die bislang gesammelten Daten müssen gelöscht werden.
Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht dezidierte Vorgaben gemacht, wie diese Vorratsdatenspeicherung umgesetzt werden könnte und was dabei zu beachten ist. Womöglich wird dies zum Anlaß genkommen, einen zweiten Versuch zu unternehmen, diese Vorratsdatenspeicherung doch noch einzuführen.
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts
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