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Mittwoch, 31. Dezember 2008 um 11:54 |
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Bei ständigen Traktieren und lautstarker Beleidigung der Wohnungsnachbarn und nächtelangem Randalieren im Haus kann ein Mieter ohne vorherige Abmahnung durch den Vermieter fristlos gekündigt werden.
In einem bayerischen Mehrfamilienhaus war es kurz nach dem Einzug der Betroffenen zu massiven Streitigkeiten mit den Nachbarn gekommen. Daraufhin kündigte der Vermieter zwei Monate später das Mietverhältnis mit dem Randalierer. Das LG Coburg verfügte eine Beweisaufnahme, aus der sich ergab, da der Randalierer sogar noch nach der fristlosen Kündigugn noch auf das übelste beschimpft und nächtelang mit Lärm traktiert hatte. Daher sahen die Richter eine Abmahnung in diesem - zugegeben extremen - Fall ausnahmsweise für überflüssig. Dabei war auch ausschlaggebend, daß dieses Verhalten offenbar weitergehen würde. Auch die Behauptung des Randalierers, die Wohnung befinde sich in einem sozialen Brennpunkt, ließen die Richter nicht gelten. Auch wenn das zutreffen sollte, sind auch dort die allgemein gültigen Rechtsnormen zu beachten. Landgerichts Coburg, Hinweisverfügung vom 04.11.2008 und Beschluss vom 17.11.2008, Az.: 32 S 85/08 |