Unbefugt auf fremden Grundstück abgestellte Fahrzeuge dürfen abgeschleppt werden und müssen nur gegen Zahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden.
Der BGH lehnt einen Nutzungsersatz bei einem Umtausch defekter Ware ab und hat sich damit zu den Einschränkungen deutscher Gesetze aufgrund einer EU-Richtlinie geäußert.