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Donnerstag, 03. Juni 2010 um 09:35 |
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Zwischenzeitlich liegt die Urteilsbegründung des W-Lan-Urteils des BGH vom 12.05.2010 (Az. I ZR 121/08) vor.
Leider hat der BGH - anders noch als in der Pressemitteilung verlautet - die Deckelung des Streitwertes auf 100 € nicht einmal erwähnt.
Auch die Überwachungspflichten sind leicht anders begründet worden, als noch in der ersten Verlautbarung. Der Beklagte hatte in dem vorliegenden Rechtsstreit einen werksseitig eingesetzten Schlüssel verwendet, der auf dem Router aufgedruckt war. Dies wurde ihm zum Vorwurf gemacht, da er ein eigenes, ausreichend sicheres Paßwort verwenden sollte. Zudem hat der BGH darauf abgestellt, daß die im Kaufzeitpunkt des Routers geltenden ausreichend sicheren Vorkehrungen gegen eine mißbräuchlichen W-Lan-Nutzung vorgenommen werden sollten. Eine weitere Überwachungspflicht für diese Sicherheitsmaßnahmen - gar noch auf eigene Kosten des Anschlußinhabers - verneint der BGH jedoch. |
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Mittwoch, 12. Mai 2010 um 12:35 |
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Beachten Sie bitte das Update II, das Urteil lieg nunmehr im Volltext vor.
Neues vom Bundesgerichtshof in Sachen Filesharing. Der BGH kommt in seinem Urteil vom 12.05.2010 (Az. I ZR 121/08) zu einer Störerhaftung des WLAN-Betreibers. Die Entscheidung liegt noch nicht im Volltext vor, daher handelt es sich um einen Vorabkommentar.
Der BGH nimmt eine Haftung des Anschlußinhabers an, über desssen W-Lan Dritte Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing in Tauschbörsen begehen, wenn die Wi-Fi-Verbindung nicht ausreichend gesichert war.
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Mittwoch, 03. März 2010 um 00:00 |
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Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Urteil vom Dienstag, den 02.03.2010 die Vorratsdatenspeicherung (in der jetzigen Ausprägung) gekippt und gleichzeitig angeordnet, daß die bereits erhobenen Daten gelöscht werden müssen. Dieses Urteil hat keine Auswirkungen auf bereits anhängige Abmahnverfahren, da es sich um Daten aus zwei verschiedenen Quellen handelt.
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