Kanzlei Rogge - Robert D. Rogge - Dircksenstraße 40 - 10178 Berlin - Tel: 030 / 28 09 71 71 / Fax: 030 / 28 09 73 14 - mail@kanzlei-rogge.de

 
Home Neuigkeiten
Filesharing
The Walking Dead - Abmahnungen von Sasse und Partner PDF Drucken
Freitag, 13. Januar 2012 um 10:37

Aktuell wird das  weltweite Zur-Verfügung-Stellen einzelner Folgen durch eine Tauschbörsenteilnahme zum Zweck des Herunterladens der amerikanischen Serie "The Walking Dead" abgemahnt. Als Rechteinhaber meldet sich die Firma „WVG Medien GmbH“, die Abmahnung selbst wird durch die Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg ausgesprochen.

Weiterlesen...
 
OLG Köln - GEMA-Tarif für Filesharer? PDF Drucken
Mittwoch, 07. Dezember 2011 um 11:13

Das OLG Köln hat einen Hinweisbeschluß in einem laufenden Filesharingverfahren erlassen, der Bedenken des Gerichts gegen die "übliche" Berechnung des Schadensersatzes erkennen läßt.

Weiterlesen...
 
BGH: siebentägige Speicherung von IP-Adressen u. U. zulässig Drucken
Mittwoch, 09. Februar 2011 um 10:56
Der BGH hat sich in seinem Beschluß vom  13.01.2011, Az.: BGH III ZR 146 / 10, mit der kurzfristigen Speicherung (7 Tage) von IP-Adressen auseinandergesetzt. Diese hält er im Grunde genommen für zulässig, solange die Datenerhebung und -verwendung geeignet, erforderlich und im engeren Sinne verhältnismäßig ist, um abstrakten Gefahren für die Funktionstüchtigkeit des Telekommunikationsbetriebes entgegenzuwirken.
Weiterlesen...
 
Beschwerderecht eines Anschlußinhabers gegen Auskunftsbeschluß gegen seinen Provider PDF Drucken
Dienstag, 14. Dezember 2010 um 09:18
In einem Verfahren um die illegale Nutzung einer Tauschbörse hat das Oberlandesgericht Köln in einem Beschluss festgestellt, daß dem Inhaber eines Internetanschlusses ein eigenes Beschwerderecht gegen die richterliche Anordnung der Weitergabe identifizierender Informationen durch den Provider an den Rechteinhaber zusteht.
Weiterlesen...
 
Filesharing: keine Haftung des Anschlußinhabers bei Belehrung und Verstoß durch Mitnutzer PDF Drucken
Mittwoch, 03. November 2010 um 10:08

In einer erst jetzt veröffentlichten Entscheidung des AG Frankfurt / Main hat sich das Gericht mit den Belehrungspflichten von volljähringen Mitnutzern eines Internetanschlusses auseinandergesetzt. Es kam zu dem Ergebnis, daß eine Belehrung des Mitnutzers durch den Anschlußinhaber, daß lediglich legale Aktivitäten entfaltet werden dürfen, ausreicht. Weitergehende Überwachungspflichten bestehen nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte für Urheberrechtsverletzungen vorliegen, wenn beispielsweise dem Anschlußinhaber vorherige Verletzungen gleicher Art durch den Mitnutzer bekannt sind oder andere Hinweise auf eine Verletzungsabsicht bekannt sind oder bekannt sein müssten.

Ein Anspruch gegen den Anschlußinhaber als Täter oder als Störer bestehet in dieser Konstellation nach Ansicht des AG Frankfurt / Main nicht.

Weiterlesen...
 
<< Start < Zurück 1 2 Weiter > Ende >>

JPAGE_CURRENT_OF_TOTAL