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BGH vom 12.05.2010 - AZ I ZR 121 / 08 - Urteilsbegründung liegt vor PDF Drucken
Donnerstag, 03. Juni 2010 um 09:35

Zwischenzeitlich liegt die Urteilsbegründung des W-Lan-Urteils des BGH vom 12.05.2010 (Az. I ZR 121/08) vor.

Leider hat der BGH - anders noch als in der Pressemitteilung verlautet - die Deckelung des Streitwertes auf 100 € nicht einmal erwähnt. 

Auch die Überwachungspflichten sind leicht anders begründet worden, als noch in der ersten Verlautbarung. Der Beklagte hatte in dem vorliegenden Rechtsstreit einen werksseitig eingesetzten Schlüssel verwendet, der auf dem Router aufgedruckt war. Dies wurde ihm zum Vorwurf gemacht, da er ein eigenes, ausreichend sicheres Paßwort verwenden sollte. Zudem hat der BGH darauf abgestellt, daß die im Kaufzeitpunkt des Routers geltenden ausreichend sicheren Vorkehrungen gegen eine mißbräuchlichen W-Lan-Nutzung vorgenommen werden sollten. Eine weitere Überwachungspflicht für diese Sicherheitsmaßnahmen - gar noch auf eigene Kosten des Anschlußinhabers - verneint der BGH jedoch.